Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)

Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des „Rock Rodaun Musikfestivals“, getragen durch den Kulturverein Rodaun Aktiv, regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Konzertbesucher:innen und dem Kulturverein Rodaun Aktiv für das „Rock Rodaun Musikfestival“. Die Geschäftsbedingungen werden mit Betreten des Festivalgeländes angenommen.

Für Personen, die sich an den Spielstätten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

Spielstätte

Die Spielstätte ist ein Teil der ehemaligen Umkehrschleife der Straßenbahn bei der Straßenbahnendstelle Rodaun der Linie 60, Schillerpromenade, 1230 Wien. Die Spielstätte öffnet eine Stunde vor Konzertbeginn. Die aktuell gültigen COVID-Präventionsregeln sind zu befolgen. Den Anweisungen der COVID-Präventionsbeaufgtragten ist Folge zu leisten. Der Besuch der Veranstaltungen ist für Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

Die Entscheidung, ob die Konzerte von „Rock Rodaun“ unter freiem Himmel stattfindet, wird im Interesse aller Besucherinnen und Besucher aufgrund von Wetterprognosen getroffen und obliegt alleine dem Veranstalter.

Sollte es trotz guter Planung und gewissenhaften Prognosen bei einer Open-Air Aufführung zu einer unvorhergesehenen Wettersituation kommen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Vorstellung unter freiem Himmel aus sicherheitstechnischen Gründen abzubrechen.

Bild- und / oder Tonaufnahmen

Konzertbesucher:innen ist das Fotografieren sowie das Herstellen von Bild- und / oder Tonaufnahmen jeglicher Art an den Spielstätten nicht gestattet.

Während den Vorstellungen können von Organen des Kulturvereins Rodaun Aktiv oder beauftragten Personen Bild- und / oder Tonaufnahmen durchgeführt werden. Mit den Aufnahmen sollen sowohl die Veranstaltung an sich, als auch die Teilnahme einzelner Personen dokumentiert werden. Mit dem Betreten der Spielstätten, erklärt die Veranstaltungsteilnehmerin oder der Veranstaltungsteilnehmer das Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung, etwa im Fernsehen, Radio, auf Internetseiten, in Printproduktion oder sozialen Medien-Plattformen.

Programmänderung oder Absage

Bei Absage oder Programmänderung besteht kein Anspruch auf Erstattung, etwa von angefallenen Hotel- oder Fahrtkosten.  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen das Betreten des Festivalgeländes, etwa aus sicherheitsrelevanten Gründen zu untersagen. Den Answeisungen des Ordungspersonals ist Folge zu leisten.

Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter Kulturverein Rodaun Aktiv nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Kulturverein Rodaun Aktiv übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.

Garderobe und Fundsachen

Die Mitnahme von störenden Gegenständen (z.B. Schirmen) in den Zuschauerraum ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Abhanden gekommene Gegenstände sind unverzüglich beim Veranstaltungspersonal zu melden. Für Garderobe oder mitgeführte Gegenstände, wie etwa Decken oder Sitzkissen wird keine Haftung übernommen. Reklamationen nach dem Verlassen der Spielstätte werden nicht akzeptiert. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. 

Die Mitnahme von Getränken und Speisen auf das Festivalgelände ist untersagt.

Hausrecht

Der Kulturverein Rodaun Aktiv übt an der Spielstätte das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner das Veranstaltungspersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Diese können Haus- und Platzverweise und -verbote aussprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts ergreifen. Insbesondere können Besucherinnen und Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucherinnen oder Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucherin oder der Besucher die Vorstellung stören oder andere Gäste belästigen wird.

Um einen störungsfreien Verlauf der Vorstellung zu gewährleisten, sind Mobiltelefone, elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber im Zuschauerraum auszuschalten. Das Rauchen ist nur an den dafür zugewiesen Stellen im Freien erlaubt. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.